Muß man sich gegen eine Abmahnung wehren ?
Eine Abmahnung durch den Arbeitgeber gefährdet gegebenenfalls Ihr Arbeitsverhältnis, wobei man hierunter jede Ermahnung oder Vorhaltung wegen Verletzungen aus dem Vertragsverhältnis versteht. Die Abmahnung selbst kann mündlich oder schriftlich erfolgen, wobei diese nicht unmittelbar durch den Arbeitgeber, sondern vielmehr durch jede Ihnen weisungsberechtigte Person des Arbeitgebers erfolgen kann. In der Praxis werden Verstöße gegen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht einfach hingenommen, um zu verhindern, dass dieses Verhalten im Streitfall aufgrund der stillschweigenden Duldung über längere Zeit nicht zu einer etwaigen Änderung der Pflichten des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsvertrag führt, mit der Folge, dass dieser Verstoß nicht mehr als Vertragsverletzung der zuvor vertraglich vereinbarten Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis angesehen und zum Anlaß einer Kündigung genommen werden kann. Die Abmahnung selbst ist zudem ein geeignetes Mittel, um eine später erfolgte ordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen zu rechtfertigen, wodurch auch in einem späteren Kündigungsschutzprozess Ihre Aussichten auf eine erfolgreiche Verteidigung gegen eine Kündigung verschlechtert wird. Beachtet werden sollte insoweit, dass nicht jede Rüge eines Arbeitgebers eine Abmahnung im Rechtssinn darstellt.
Von einer Abmahnung kann man nur ausgehen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Rechtsprechung erfüllt, nämlich:
- Der Arbeitgeber muss das Verhalten, welches Anlass einer Abmahnung ist, genau beschreiben durch zum Beispiel Benennung des Datums und der Uhrzeit des Verstoßes, so dass der Arbeitnehmer weiß, was ihm vorgeworfen wird.
- In der Abmahnung muss das abgemahnte Verhalten unzweideutig als Vertragsverstoß vorgeworfen werden, wobei zugleich deutlich hieraus hervorgehen muss, dass der Arbeitnehmer dieses Verhalten in der Zukunft zu unterlassen hat.
- Letztendlich muss aus der Abmahnung auch hervorgehen, dass der Arbeitnehmer im Wiederholungsfalle mit einer Kündigung rechnen muss.
Da einer Kündigung nicht mehrfache Abmahnungen vorausgehen müssen und die Wirkungen einer Abmahnung für eine etwaige spätere Kündigung den Bestand Ihres Arbeitsverhältnisses gefährdet, sollte ein fachkundiger Anwalt beauftragt werden, welcher die Berechtigung einer etwaigen Abmahnung prüft und im Falle der Rechtswidrigkeit außergerichtlich oder im Streitfall auch durch Inanspruchnahme des Arbeitsgerichts dafür Sorge trägt, dass die Abmahnung keine für Sie nachteilhafte Folgen mit sich bringt. Bei einem etwaigen Streit mit Ihrem Arbeitgeber oder in dem Fall, dass Sie als Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmer wegen einer Pflichtverletzung abmahnen wollen, vertrete ich Sie als Rechtsanwalt in Oranienburg im Arbeitsrecht außergericht aber auch vor Gericht.