Sonstiges

Datenschutzhinweise

Mit dieser Datenschutzerklärung kläre ich sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten innerhalb meines Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf, wobei hinsichtlich verwendeter Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (nachfolgend als „DSGVO“ abgekürzt) verwiesen wird.

Meine Kontaktdaten als Verantwortlicher

Verantwortlich im Sinne des Datenschutzrechts

Rechtsanwalt Steffen Reichwald

Berliner Straße 32, 16515 Oranienburg

Telefon: 03301 / 201520
Telefax: 03301 / 201521
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Webseiten:

http://www.rechtsanwalt-reichwald.com/

http://www.rechtsanwalt-verkehrsrecht-oranienburg.de/

http://www.rechtsanwalt-arbeitsrecht-oranienburg.de/

http://www.rechtsanwalt-autokaufrecht-oranienburg.de/

http://www.rechtsanwalt-erbrecht-oranienburg.de/

Link zum Impressum:

http://www.rechtsanwalt-reichwald.com/Impressum/kanzlei-oranienburg-reichwald.html

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Einen Datenschutzbeauftragten habe ich nicht. Sie erreichen mich über meine o.g. „Kontaktdaten als Verantwortlicher“.

Erläuterung zur Verarbeitung

Wenn sie mein zur Verfügung gestelltes Kontaktformular ausfüllen, erhebe ich die in der Eingabemaske abgefragten Daten, zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit ihnen auf Grundlage ihrer Einwilligung, § 6 a) EU-DSGVO. Die Daten werden gespeichert, solange dies für die Bearbeitung ihres Anliegens notwendig ist oder sie ihre Einwilligung widerrufen. In diesem Fall kann eine Speicherung erfolgen, sofern ich zur Dokumentation hierzu verpflichtet sind. Die auf dieser Webseite verarbeiteten Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, sofern sie hierzu nicht ihre Einwilligung erteilt haben, oder die Weitergabe zur Bearbeitung eines Vertrages oder Mandates mit ihnen erforderlich ist, oder eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht, Art.6 Abs. 1 EU-DSGVO.

Bei Kontaktaufnahme über meine E-Mail-Adresse, Faxnummer oder Telefonnummer werden die in diesem Zusammenhang mir übermittelten personenbezogenen Daten zur Bearbeitung ihres Anliegens gespeichert. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind, wobei die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten mein berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung gemäß Art. 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO ist, um ihr Anliegen überhaupt beantworten und gfls. bearbeiten zu können.

Verarbeitung durch den Besuch meiner Webseite

Wenn sie meine Webseite besuchen, erfolgen verschiedene Datenverarbeitungsvorgänge, über die ich sie hier informiere.

a) Technisch bedingte Datenverarbeitung

Beim Aufrufen der Webseite werden technisch bedingt Daten verarbeitet. Dies sind etwa IP-Adressen, Zeitpunkt der Anfrage, Name und URL der abgerufenen Dateien, Herkunft der Anfrage, verwendeter Browser und Betriebssystem. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt aus technischen Gründen zur Gewährleistung des technischen Ablaufs sowie zur Administration und Sicherung des Systems. Rechtsgrundlage ist § 6 f) EU -DSGVO mit meinem Interesse, die von ihnen über das Internet angeforderte Informationen zu liefern. Diese Daten werden nicht gespeichert und nach Verlassen der Webseite gelöscht.

b) Kontaktformular

Bei Nutzung des Kontaktformulars meiner Webseite erfolgt die Verarbeitung der abgefragten Daten zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit ihnen auf Grundlage ihrer Einwilligung, § 6 a) EU -DSGVO. Die Daten werden gespeichert, solange dies für die Bearbeitung ihres Anliegens notwendig ist oder sie ihre Einwilligung widerrufen. In diesem Fall kann eine Speicherung erfolgen, sofern ich zur Dokumentation hierzu verpflichtet bin. Die auf dieser Webseite verarbeiteten Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, sofern sie hierzu nicht ihre Einwilligung erteilt haben, oder die Weitergabe zur Bearbeitung eines Vertrages oder Mandates mit ihnen erforderlich ist, oder eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht, Art. 6 Abs. 1 EU -DSGVO.

c)Verwendung des Sevice von Google reCAPTCHA

Zum Zwecke der Datensicherheit wird im angebotenen Kontaktformular der Service reCAPTCHA des Unternehmens Google Inc verwendet, welcher vor allem dazu dient zu verhindern, dass missbräuchlich durch maschinelle und automatisierte Verarbeitung, also nicht durch eine natürliche Person, das Kontaktformular verwendet wird. Die Nutzung dieses Services inkludiert den Versand der IP-Adresse und ggf. weiterer von Google für den Dienst reCAPTCHA benötigter Daten an Google. Hierfür gelten die abweichenden Datenschutzbestimmungen des Unternehmens Google, Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA. Weitere Informationen zu den Datenschutzrichtlinien von Google Inc. finden sie unter http://www.google.de/intl/de/privacy oder https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/ .

Rechte der betroffenen Person

Werden personenbezogene Daten von ihnen verarbeitet, haben sie mir gegenüber als Verantwortlicher (meine Kontaktdaten finden Sie oben unter „Meine Kontaktdaten als Verantwortlicher“) jederzeit das Recht im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen auf unentgeltliche Auskunft, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO,

der Herkunft der Daten,

deren Empfänger,

den Zweck der Datenverarbeitung,

ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten, nämlich insbesondere entsprechend Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen,

das Recht nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen,

das Recht, eine erteilte Einwilligung in die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO),

das Recht zu verlangen, dass die sie betreffenden Daten, die sie mir bereit gestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und das Recht deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern sowie das Recht, der künftigen Verarbeitung der sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit zu widersprechen.

Letztendlich haben sie zudem das Recht auf  Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DSGVO.

Datenschutzhinweise

Mit dieser Datenschutzerklärung kläre ich sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten innerhalb meines Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf, wobei hinsichtlich verwendeter Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (nachfolgend als „DSGVO“ abgekürzt) verwiesen wird.

Meine Kontaktdaten als Verantwortlicher

Verantwortlich im Sinne des Datenschutzrechts

Rechtsanwalt Steffen Reichwald

Berliner Straße 32, 16515 Oranienburg

Telefon: 03301 / 201520
Telefax: 03301 / 201521
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Webseiten:

http://www.rechtsanwalt-reichwald.com/

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Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Einen Datenschutzbeauftragten habe ich nicht. Sie erreichen mich über meine o.g. „Kontaktdaten als Verantwortlicher“.

Erläuterung zur Verarbeitung

Wenn sie mein zur Verfügung gestelltes Kontaktformular ausfüllen, erhebe ich die in der Eingabemaske abgefragten Daten, zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit ihnen auf Grundlage ihrer Einwilligung, § 6 a) EU-DSGVO. Die Daten werden gespeichert, solange dies für die Bearbeitung ihres Anliegens notwendig ist oder sie ihre Einwilligung widerrufen. In diesem Fall kann eine Speicherung erfolgen, sofern ich zur Dokumentation hierzu verpflichtet sind. Die auf dieser Webseite verarbeiteten Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, sofern sie hierzu nicht ihre Einwilligung erteilt haben, oder die Weitergabe zur Bearbeitung eines Vertrages oder Mandates mit ihnen erforderlich ist, oder eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht, Art.6 Abs. 1 EU-DSGVO.

Bei Kontaktaufnahme über meine E-Mail-Adresse, Faxnummer oder Telefonnummer werden die in diesem Zusammenhang mir übermittelten personenbezogenen Daten zur Bearbeitung ihres Anliegens gespeichert. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind, wobei die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten mein berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung gemäß Art. 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO ist, um ihr Anliegen überhaupt beantworten und gfls. bearbeiten zu können.

Verarbeitung durch den Besuch meiner Webseite

Wenn sie meine Webseite besuchen, erfolgen verschiedene Datenverarbeitungsvorgänge, über die ich sie hier informiere.

a) Technisch bedingte Datenverarbeitung

Beim Aufrufen der Webseite werden technisch bedingt Daten verarbeitet. Dies sind etwa IP-Adressen, Zeitpunkt der Anfrage, Name und URL der abgerufenen Dateien, Herkunft der Anfrage, verwendeter Browser und Betriebssystem. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt aus technischen Gründen zur Gewährleistung des technischen Ablaufs sowie zur Administration und Sicherung des Systems. Rechtsgrundlage ist § 6 f) EU -DSGVO mit meinem Interesse, die von ihnen über das Internet angeforderte Informationen zu liefern. Diese Daten werden nicht gespeichert und nach Verlassen der Webseite gelöscht.

b) Kontaktformular

Bei Nutzung des Kontaktformulars meiner Webseite erfolgt die Verarbeitung der abgefragten Daten zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit ihnen auf Grundlage ihrer Einwilligung, § 6 a) EU -DSGVO. Die Daten werden gespeichert, solange dies für die Bearbeitung ihres Anliegens notwendig ist oder sie ihre Einwilligung widerrufen. In diesem Fall kann eine Speicherung erfolgen, sofern ich zur Dokumentation hierzu verpflichtet bin. Die auf dieser Webseite verarbeiteten Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, sofern sie hierzu nicht ihre Einwilligung erteilt haben, oder die Weitergabe zur Bearbeitung eines Vertrages oder Mandates mit ihnen erforderlich ist, oder eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht, Art. 6 Abs. 1 EU -DSGVO.

c)Verwendung des Sevice von Google reCAPTCHA

Zum Zwecke der Datensicherheit wird im angebotenen Kontaktformular der Service reCAPTCHA des Unternehmens Google Inc verwendet, welcher vor allem dazu dient zu verhindern, dass missbräuchlich durch maschinelle und automatisierte Verarbeitung, also nicht durch eine natürliche Person, das Kontaktformular verwendet wird. Die Nutzung dieses Services inkludiert den Versand der IP-Adresse und ggf. weiterer von Google für den Dienst reCAPTCHA benötigter Daten an Google. Hierfür gelten die abweichenden Datenschutzbestimmungen des Unternehmens Google, Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA. Weitere Informationen zu den Datenschutzrichtlinien von Google Inc. finden sie unter http://www.google.de/intl/de/privacy oder https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/ .

Rechte der betroffenen Person

Werden personenbezogene Daten von ihnen verarbeitet, haben sie mir gegenüber als Verantwortlicher (meine Kontaktdaten finden Sie oben unter „Meine Kontaktdaten als Verantwortlicher“) jederzeit das Recht im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen auf unentgeltliche Auskunft, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO,

der Herkunft der Daten,

deren Empfänger,

den Zweck der Datenverarbeitung,

ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten, nämlich insbesondere entsprechend Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen,

das Recht nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen,

das Recht, eine erteilte Einwilligung in die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO),

das Recht zu verlangen, dass die sie betreffenden Daten, die sie mir bereit gestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und das Recht deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern sowie das Recht, der künftigen Verarbeitung der sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit zu widersprechen.

Letztendlich haben sie zudem das Recht auf  Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DSGVO.

BAG News mit Bezug zur Kündigung von der Pressestelle des Bundesarbeitsgerichts

Pressemitteilung Nr. 25/19

 Massenentlassung - Kündigung sofort nach Eingang der Massenentlassungsanzeige zulässig

 Die nach § 17 Abs. 1 KSchG erforderliche Massenentlassungsanzeige kann auch dann wirksam erstattet werden, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt ihres Eingangs bei der Agentur für Arbeit bereits zur Kündigung entschlossen ist. Kündigungen im Massenentlassungsverfahren sind daher - vorbehaltlich der Erfüllung sonstiger Kündigungsvoraussetzungen - wirksam, wenn die Anzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingeht, bevor dem Arbeitnehmer das Kündigungsschreiben zugegangen ist.


Mit Beschluss vom 1. Juni 2017 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Insolvenzschuldnerin eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt. Die von ihm verfasste Massenentlassungsanzeige ging am 26. Juni 2017 zusammen mit einem beigefügten Interessenausgleich bei der Agentur für Arbeit ein. Mit Schreiben vom 26. Juni 2017 kündigte der Beklagte das Arbeitsverhältnis des Klägers ebenso wie die Arbeitsverhältnisse der anderen 44 zu diesem Zeitpunkt noch beschäftigten Arbeitnehmer ordentlich betriebsbedingt zum 30. September 2017. Das Kündigungsschreiben ging dem Kläger am 27. Juni 2017 zu. Dieser macht mit seiner Kündigungsschutzklage ua. geltend, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) habe der Arbeitgeber auch seiner Anzeigepflicht vor einer Entscheidung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses nachzukommen. Darum dürfe die Unterschrift unter das Kündigungsschreiben, mit der die Kündigungserklärung konstitutiv geschaffen werde, erst erfolgen, nachdem die Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit eingegangen sei. Das Landesarbeitsgericht ist dem gefolgt und hat der Berufung des Klägers gegen das klageabweisende Urteil des Arbeitsgerichts stattgegeben. Die Anzeige müsse die Agentur für Arbeit erreichen, bevor der Arbeitgeber die Kündigungsentscheidung treffe, was sich in der Unterzeichnung des Kündigungsschreibens manifestiere.


Die Revision des Beklagten hatte vor dem Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg und führte zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Landesarbeitsgericht. Das selbstständig neben dem nach § 17 Abs. 2 KSchG durchzuführenden Konsultationsverfahren stehende, in § 17 Abs. 1, Abs. 3 Sätze 2 bis 5 KSchG geregelte Anzeigeverfahren dient beschäftigungspolitischen Zwecken. Die Agentur für Arbeit soll rechtzeitig über eine bevorstehende Massenentlassung unterrichtet werden, um sich auf die Entlassung einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern vorbereiten und ihre Vermittlungsbemühungen darauf einstellen zu können. Das setzt voraus, dass bereits feststeht, wie viele und welche Arbeitnehmer konkret entlassen werden sollen. Auf den Willensentschluss des Arbeitgebers zur Kündigung kann, soll und will die Agentur für Arbeit - anders als der Betriebsrat im Rahmen des Konsultationsverfahrens - keinen Einfluss nehmen. Die Kündigung darf allerdings erst dann erfolgen, dh. dem Arbeitnehmer zugehen (§ 130 Abs. 1 BGB), wenn die Massenentlassungsanzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingegangen ist. Dies ist durch die Rechtsprechung des EuGH zu Art. 3 und Art. 4 der Richtlinie 98/59/EG (Massenentlassungsrichtlinie) geklärt, so dass der Senat von einer Vorlage nach Art. 267 Abs. 3 AEUV abgesehen hat.

Der Senat konnte anhand der bisher getroffenen Feststellungen die Wirksamkeit der Kündigung nicht abschließend beurteilen. Das Landesarbeitsgericht wird aufzuklären haben, ob die Massenentlassungsanzeige inhaltlich den Vorgaben des § 17 Abs. 3 KSchG genügte und ob das Anhörungsverfahren gemäß § 102 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ordnungsgemäß eingeleitet wurde.

 Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13. Juni 2019 - 6 AZR 459/18 -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21. August 2018 - 12 Sa 17/18 - 

Quellenanagabe: Pressemitteilung Nr. 25/19 des Bundesarbeitsgerichts vom 13.06.2019